Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereiche

Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle Angebote und Verträge bindet, die zwischen der Orgeda GmbH und Ihren Auftraggebern erstellt bzw. abgeschlossen werden. Die Geschäftsbedingungen des Mandanten sind nur dann bindend, sofern diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Diese Allgemeinen Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entsprechende Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. § 305b BGB bleibt unberührt.

§ 2 Preise

Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird. Die Preisangaben enthalten keine Mehrwertsteuer.

Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Mehraufwand werden dem Auftraggeber berechnet.

Skizzen, Entwürfe, übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden autark berechnet.

§ 3 Vertragsgegenstand / Leistungsumfang

Die im Vertrag bezeichnete Tätigkeit ist der tatsächliche Vertragsgegenstand, nicht jedoch das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses.

Nach Erbringung der erforderlichen Untersuchungen, daraus resultierenden Ergebnisse und Handlungsempfehlungen gegenüber dem Kunden, ist die Leistung der Orgeda GmbH abgeschlossen. In welchem Umfang, wann und durch wen die Empfehlung umgesetzt wird ist unerheblich.

Die gesamten Aufträge werden mit größter Sorgfalt und unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Gegebenheiten ausgeführt.

Aufzeichnungen, Dokumente und andere Daten des Kunden oder dritter Personen, welche zur weiteren Verwendung und zur Erfüllung der Vertragsbedingungen der Orgeda GmbH bereitgestellt/ ausgehändigt werden, werden nur auf Plausibilität durch die Fa. Orgeda GmbH geprüft.

Zur Auftragsdurchführung kann die Orgeda GmbH sachverständige Personen beauftragen und nach eigenem Ermessen, Mitarbeiter einsetzen oder austauschen. Die unmittelbare Verpflichtung gegenüber dem Kunden bleibt fortdauernd erhalten.

§ 4 Leistungsänderung / Sondervereinbarungen

Ausschließlich schriftlich vorgelegte Auftragsänderungen und Auftragsergänzungen werden akzeptiert. Diesbezügliche Besprechungsprotokolle und/oder Aktennotizen entsprechen der Gültigkeit, sofern diese von beiden Parteien unterschrieben sind. Ferner sind Protokolle und/oder Aktennotizen ohne Unterschrift akzeptiert, sofern nicht innerhalb einer Frist von 14 (vierzehn) Kalendertagen ab Eingang, seitens des Kunden Widerspruch erhoben wird.

§ 5 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen, welche für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags relevant sind, vollständig und unmittelbar der Orgeda GmbH zur Verfügung zu stellen.

§ 6 Datenschutz und Schweigepflicht

Alle vertraulich ausgehändigten oder überlassenen Informationen, Dokumente, Aufzeichnungen sowie Akten und/oder Notizen werden von der Orgeda GmbH höchst diskret verwaltet.

Die Orgeda GmbH verpflichtet sich, Stillschweigen zu bewahren.

Im Rahmen der Auftragserfüllung ist die Orgeda GmbH berechtigt, personenbezogene Daten unter Beachtung der Datenschutzvorschriften zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§ 7 Vergütung

Das Honorar für die erbrachte Dienstleistung durch die Orgeda GmbH wird nach den für die Tätigkeit aufgebrachten Zeiten, in Tagessätzen bzw. als Festpreis berechnet. Tagwerk = 8 (acht) Stunden.

Honorarzahlungen in Abhängigkeit des Erfolgsgrades oder nur Zahlungen im Erfolgsfall sind immer ausgeschlossen. Ferner hat die Orgeda GmbH neben dem Anspruch auf Honorar auch den Anspruch auf Erstattung der Auslagen.

Zahlungsweise und Einzelheiten werden vertraglich geregelt. Bei langläufigen Verträgen, welche nach Aufwand abgerechnet werden, gilt die jeweils gültige und kalkulierte Preise. Wurde der Vertrag im letzten Quartal des Jahres abgeschlossen, sind die Preise für das kommende Jahr gemäß der Preisliste in dem der Vertrag abgeschlossen wurde, gültig. Der Auftraggeber kann den Vertrag kündigen, sofern die Preisänderung den marktüblichen Preis nicht unerheblich übersteigt. Die Forderungen der Orgeda GmbH werden mit der Rechnungsstellung fällig und sind sofort und ohne Abzug zu zahlen.

§ 8 Archivierung

Dem Auftraggeber zustehende Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe der Leistung an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert.

§ 9 Mängelbeseitigung

Sofern Leistungen nachbesserungsfähig sind und dies einen angemessenen Aufwand nicht übersteigt, wird die Orgeda GmbH mögliche selbst zu vertretende Mängel beseitigen.

Mängel müssen vom Auftraggeber unverzüglich spätestens innerhalb 6 (sechs) Monate nach Leistungserbringung, schriftlich benannt werden. Vergütungs-minderung oder eine Vertragsaufhebung ist nur dann möglich, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist.

§ 10 Haftung

Bei vorsätzlichen und/oder grob fahrlässigen Schäden haftet die Orgeda GmbH gegenüber dem Kunden. Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aufgrund einer leichten Fahrlässigkeit, haftet die Orgeda GmbH für entstandene Schäden. Die Haftung im Schadenfall ist auf das Auftragshonorar beschränkt.

§ 11 Kündigung

Der Auftraggeber kann innerhalb einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen den Vertrag kündigen, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Die Kündigung muss schriftlich innerhalb der obenstehenden Kündigungsfrist bei der Orgeda GmbH eingehen.

Die Orgeda GmbH besitzt das fristlose Kündigungsrecht bei Annahmeverzögerung der angebotenen Leistung oder bei Verweigerung der Mitwirkungspflicht.

Die Orgeda GmbH hat Anspruch auf Erstattung des entstandenen Mehraufwandes bzw. Schaden, der durch Verzug oder unterlassener Mitwirkungspflicht entstanden ist, auch dann, wenn die Orgeda GmbH vom Kündigungsrecht Gebrauch macht.

§ 12 Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern VI. und VII.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer VII. 2. genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit dem Abschluss der Dienstleistung. Dies gilt nicht soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

§ 14 Rechte Dritter

Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter, z.B. Urheber-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden. Der Auftraggeber stellt insoweit den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen. Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.

§ 15 Sonstiges

Sofern Einzelheiten in der AGB nicht eindeutig geregelt sind, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Hinweis

Sollten einzelne Punkte der AGB ungültig sein, so hat dies keinen Einfluss auf die anderen Bestandteile der AGB.

Stand/Datum

29. März 2016